Union Private Krankenversicherung
- Union Krankenversicherung Tarifwechsel und Wechsel
- Selbstständige und angestellte Arbeitnehmer
- Ärzte und Zahnärzte
- Beamte
- Studierende und Auszubildende
- Pflichtversicherung von Pflegeleistungen in der privaten Krankenversicherung der Union
- Zusätzliche Leistungen
- Beitragsrückerstattung
- Beitragserhöhung
- Kündigung der privaten Krankenversicherung bei der Union
- Vergleich
- Union Krankenversicherung Kontakt
Union Krankenversicherung Tarifwechsel und Wechsel
Wechsel zur Union Krankenversicherung
Wechsel in der privaten Krankenversicherung müssen sorgsam und mit Weitsicht geplant werden. Ein Wechsel stellt nicht nur Verbesserungen in Aussicht.
Sondern er birgt auch Risiken, die aus scheinbaren Verbesserungen echte Verluste machen können.
- Tarifliche Leistungen
Wenn in der bisherigen privaten Krankenversicherung Anwartschaften und Wartezeiten für tarifliche Leistungen erfüllt wurden, gehen sie mit einem Wechsel des Versicherungsunternehmens verloren. Die Auswirkungen müssen nicht immer negativ sein. Aber sie müssen, am besten durch einen Fachmann, sorgsam geprüft und bewertet werden.
- Neue Gesundheitsprüfungen
Im neuen Tarif bei der Union stehen erneute Gesundheitsprüfungen an. Sie haben direkten Einfluss auf die Versicherbarkeit bestimmter Leistungen und auf die Höhe der zu erwartenden Beiträge. Denn mit zunehmendem Alter spielen neben den konkreten Ergebnisse der Gesundheitsprüfung auch die statistischen Erwägungen der Krankenversicherung eine Rolle, wenn die Beiträge für die einzelnen Tarife bestimmt werden.
- Wartezeiten
Wartezeiten bei der Union bestehen z.B. bei der vollen Entfaltung von Leistungen für Zahnersatz oder bei Abschluss von Zusatzvereinbarungen zur Absicherung von Krankenhaustagegeld. Beim Wechsel müssen neu einsetzende Wartezeiten auf die volle Leistungsfähigkeit der Krankenversicherung einkalkuliert werden. Aktuelle oder anstehende Behandlungen müssen dementsprechend bei der Bewertung des Risikos für einen Wechsel mit einbezogen werden.
- Altersrückstellungen
Ein wesentlicher Punkt vor allem in älteren Tarifen der privaten Krankenversicherung sind die Altersrückstellungen. Sie können bei einem Wechsel nicht in voller Höhe zur Union mitgenommen werden und verfallen für die versicherte Person. Die Altersrückstellungen bleiben anteilig dem alten Versicherungsunternehmen erhalten und werden zur Beitragsstabilisierung oder als Rückzahlung unter den verbliebenen Kunden eines Tarifs verteilt.
Trotz dieser Voraussetzungen und zu beachtenden Punkte muss ein Wechsel nicht immer eine Verschlechterung bedeuten. Besonders in jüngeren Tarifen ist er oft sinnvoll, da noch nicht die volle Höhe von Altersrückstellungen erreicht ist bzw. deren Aufbau noch vergleichsweise gering. Bei entsprechender Verbesserung beim Beitrag kann es hier also echte Einsparungen geben.
Tarifwechsel bei der Union Krankenversicherung
Bevor ein Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen ansteht, sollte jedoch auf jeden Fall ein Tarifwechsel erwogen und geprüft werden.
Der Tarifwechsel ermöglicht dem Kunden oft wesentliche Einsparungen bei den bisherigen Beiträgen. Der Vertrag verbleibt bei der Union und läuft in einem anderen Tarif der privaten Krankenversicherung weiter.
Nicht gewechselt werden muss in den Basistarif. Denn die Auswahl beläuft sich auf gesetzlicher Grundlage auf alle angebotenen Tarife. Der Kunde kann wählen, welche der Leistungen er im Tarif versichern will, wenn er bereits eine private Krankenversicherung bei der Union hat. Er muss mindestens seine bisherigen Leistungen versichern und muss dafür keine erneuten Gesundheitsprüfungen oder Fragen durchlaufen.
Die Altersrückstellungen bleiben erhalten. Sie werden auf den neuen Tarif angerechnet und verteuern so nicht die Basisbeiträge.
Auch Wartezeiten für bisher versicherte Leistungen kommen nicht neu auf. Der jeweils versicherte Tarif läuft bei der Union als Bestand weiter.
Entscheidet sich der Kunde zur Versicherung von Mehrleistungen, werden nur dafür erneute Prüfungen nötig. Steigen die Beiträge für diese Mehrleistungen wegen neu hinzugekommener Vorerkrankungen, dann bezieht sich die Steigerung ebenfalls nur auf die neu versicherten Leistungen.
Einsparungen beim Tarifwechsel sind von bis zu 40% möglich. Das genaue Potential zeigt sich im Vergleich und hängt von der Laufzeit des bisherigen Tarifs und den jeweils weiteren Bemessungsvariablen für die Beitragsberechnung ab.
unsere Tarif Themen der Union Krankenversicherung:
- Union Krankenversicherung Studententarif
- Union Krankenversicherung Standardtarif
- Union Krankenversicherung Basistarif
- Union Krankenversicherung Beitragsanpassung
- Union Krankenversicherung Beitragserhöhung
Selbstständige und angestellte Arbeitnehmer
Die private Krankenversicherung der Union für Selbstständige
Selbstständige können sich nach gesetzlicher Grundlage privat versichern und müssen kein Mindesteinkommen vorlegen.
Die Union bietet gezielte Angebote für die private Krankenversicherung von Selbstständigen an.
Ihre Leistungen umfassen:
- 2 Tarifvarianten mit gleichem Selbstbehalt
- Zusatzoptionen auf zahnmedizinische Extra-Leistungen
- Grundlage für die medizinische Absicherung bei ambulanten Behandlungen
- Übernahme von Kosten für Medikamente und Verbandmaterial
- anteilige Übernahme von Kosten für Heilpraktikerbehandung
- Kostenübernahme für Behandlung, Unterbringung und Versorgung bei einem stationären Aufenthalt
- Wahlleistungen je nach Tarif zwischen Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung
- weitere mögliche Wahlleistungen in erweiterten Tarifliche
- zahnmedizinische Leistungen für Zahnbehandlungen und Prophylaxe
- anteilige Leistungen für Zahnersatz
Versicherung von Angestellten in der privaten Krankenversicherung der Union
Angestellte müssen ein Mindesteinkommen vorweisen, damit sie in der privaten Krankenversicherung versichert werden können. Die Jahresarbeitsentgelt-Grenze liege bis ca. 55.000 Euro bei jährlicher Steigerung und muss im Vorjahr tatsächlich und im laufenden Jahr absehbar überschritten werden. Zu beachten ist: Durch die jährlichen Anpassungen gelten jeweils unterschiedliche Beiträge.
Die Union konzipiert für Angestellte ein eigenes Absicherungskonzept in der privaten Krankenversicherung.
Die Selbstbehalte für die jeweiligen Tarife können individuell bestimmt werden. Übernommen werden weiterhin alle grundlegenden Leistungen für die Behandlung ambulant und stationär sowie anteilig bei Heilpraktikern.
In den Leistungen enthalten:
- Behandlungs- und Arztkosten
- Medikamente und Verbandmaterial
- Transportkosten, wenn nötig
- Behandlung und Unterbringung bei stationärem Aufenthalt und Versorgung
- Transportkosten
- je nach Tarif Wahlleistungen bei der Unterbringung, wie Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer
- Kosten für zahnmedizinische Behandlungen und Vorsorgebehandlungen
- anteilige Übernahme von Kosten für Zahnersatz
Ärzte und Zahnärzte
Ärzte, Zahnärzte und medizinische Pflege- und Heilberufe können in der Union auf alle Selbstständigen-Tarife zugreifen, wenn ihr Status das erlaubt.
Besondere Absicherung erlangen sie durch Zusatzversicherungen für:
- die Kostenübernahme für alternative Behandlungsmethoden
- Erweiterung der Leistungen im Krankenhaus oder bei ambulanter Behandlung
- Zuleistungen für Kur- und Reha-Aufenthalte
- Mit- und Höherversicherung von Angehörigen
Beamte
Beamte brauchen auf Grund ihrer Versorgungslage eine besondere Absicherung. Sie müssen Restkosten versichern, die über die Beihilfe ihres Dienstherrn nicht erfasst werden.
Je nach individuellem Status sind das zwischen 50% und 20% der tatsächlichen Kosten, die separat versichert werden müssen.
Die Union konzipiert darin eine besondere Form der Absicherung.
Die private Krankenversicherung für Beamte übernimmt die Restkosten, stellt zugleich einen Behandlungsrahmen als Privatpatient her.
Die Leistungen beziehen sich auf ambulante, stationäre und zahnmedizinische Behandlungen. Zusatzvereinbarungen können Krankentagegeld sichern.
In den Tarifen der Union abgesichert:
- Behandlungen, einschließlich Arzthonorare in Höhe der Differenz zur Beihilfe
- Erstattung von Kosten für Medikamente
- Behandlungen beim Heilpraktiker
- Unterbringung, Behandlung und Versorgung im Krankenhaus
- Arzthonorare
- Verbesserung der Unterbringung in Einzel- oder Zweibettzimmer
- Chefarztbehandlung
- Spezialistenbehandlung
- Belegarzt-Behandlung
- Zahnarztkosten für Behandlungen und Vorsorge
- anteilige Erstattung von Zahnersatz
Studierende und Auszubildende
Studierende können sich unter bestimmten Voraussetzung und nach eigenem Ermessen privat krankenversichern. Welche Konditionen sinnvoll sind und unter welchen Voraussetzungen Studierende eine private Krankenversicherung abschließen können, zeigt ein Vergleich.
Grundlegend müssen sie:
- die Versicherungspflicht in der Familienversicherung abgelegt haben
- die Versicherungspflicht in der studentischen Krankenversicherung abgelegt haben
- selbst versicherbar und wahlfrei bei der Krankenversicherung sein
Je nach persönlicher Voraussetzung können Optionstarife den späteren Einstieg in die private Krankenversicherung sichern.
Pflichtversicherung von Pflegeleistungen in der privaten Krankenversicherung der Union
Die private Krankenversicherung sieht die zusätzliche Pflichtversicherung von Pflegeleistungen vor. Das ist auch in der gesetzlichen Absicherung so.
Die Pflege-Pflichtversicherung stellt Kosten für Pflegeleistungen bereit. Sie sind an einem Grundlagenkatalog orientiert, ebenso die Beitragshöchstgrenzen. Die Pflichtversicherung für Pflegeleistungen ist obligatorisch in der privaten Krankenversicherung und muss mit zusätzlichen Beiträgen abgeschlossen werden.
Zusatzversicherung von Pflegeleistungen
Die private Krankenversicherung ermöglicht die zusätzliche Versicherung von Pflegeleistungen. Denn in der gesetzlichen Pflegeabsicherung sind oft erhebliche Lücken zwischen der erzielten Absicherung den tatsächlichen Kosten.
Die Pflegezusatzversicherung ermöglich eine Versicherung von zusätzlichen Pflegeleistungen und Pflege-Tagegeld.
Zusätzliche Leistungen
Zusatzleistungen in der privaten Krankenversicherung sind als Ergänzung zu oft mangelnden Leistungen der gesetzlichen Kassen bestimmt. Die Union bietet verschiedene Cluster an, die einzeln abgeschlossen werden können. Eine gezielte Ausweitung des Versicherungsschutzes ist so möglich.
Zusatzversicherung für Zahnarztbehandlung
Geleistet wird eine Erweiterung von Kostenübernahmen bei Prophylaxe, in der Zahnbehandlung selbst und für Zahnersatz
Zusatzversicherung für alternative Behandlungsmethoden
Übernommen werden Kosten für Heilpraktiker, in der alternativen Medizin und für verschiedene, vereinbarte Naturheilmethoden
Vorsorge-Zusatzversicherung
Ausweitung der Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen. Dazu zählen auch Schutzimpfungen und die Unterstützung für Seh- und Hörhilfen
Weitere Zusatzversicherungen der Union
- Krankentagegeld
- Krankenhaustagegeld
- Zusatzpaket Krankenhaus-Leistungen (freie Krankenhauswahl, freie Arztwahl und verbesserte Unterbringung im Zweibett- oder
- Einzelzimmer)
Beitragsrückerstattung
Die Union zahlt eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Sie wird vom Vorstand bestimmt und jährlich neu festgelegt.
Die Beitragsrückerstattung muss in einer Anwartschaft erworben werden. Der Kunde muss mindestens innerhalb eines Kalenderjahres vor Anspruch auf die Beitragsrückerstattung ohne Leistungen gegenüber der Union sein. D.h.: Er reicht keine Erstattungen ein und bekommt dafür zum Stichtag (meist im Folgejahr der Anwartschaft) die Rückerstattung ausbezahlt.
Beitragserhöhung
Im laufenden Versicherungsjahr hat die Union in der privaten Krankenversicherung weitgehend auf Beitragserhöhungen verzichtet.
Kündigung der privaten Krankenversicherung bei der Union
Die Kündigung in der privaten Krankenversicherung ist bei der Union mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende hin möglich. Das Kalenderjahr entspricht dem Versicherungsjahr.
Die Kündigung kann erstmals zum Ende der Mindestversicherungszeit hin erfolgen. In den meisten Tarifen beträgt sie 2 Jahre.
Der Kündigung muss eine Anschlussversicherung in der privaten Krankenvollversicherung beigelegt sein. Fehlt sie, kann die Union die Kündigung nicht umsetzen. Der Kunde muss durchgängig krankenversichert sein.
Ein Sonderkündigungsrecht räumt insbesondere nach Beitragserhöhungen eine Kündigungsfrist von 2 Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung ein. Die Sonderkündigung kann zum Eintrittszeitpunkt der Änderungen hin erfolgen.
Vergleich
Die Union stellt für eine große Bandbreite an Kunden Versicherungstarife in der privaten Krankenversicherung und in der Krankenzusatzversicherung bereit. Ein Vergleich zeigt, welche Tarife auf Ihre Anforderungen optimal passen.
Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen bei der Bewertung und der Auswahl kompetent und erfahren zur Seite.
Union Krankenversicherung Kontakt
Anschrift:
UKV – Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft
Peter-Zimmer-Str. 2
66123 Saarbrücken
Tel.: 06 81/ 844 7000
Fax: 06 81/ 844 2509
E-Mail: service@ukv.de